Nachtragsangebot — Vorlage für geänderte und zusätzliche Leistungen
Ein Nachtrag, der rechnet und Ihre Ansprüche sichert: Menge mal Einheitspreis je Position, Summe netto, MwSt. und brutto per Formel, dazu die zusätzliche Bauzeit und ein Feld für die Beauftragung. Auftraggeber, Bauvorhaben und Vertrag kommen aus dem Projekt.
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Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung — bitte vor der Verwendung prüfen. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei.
Nachtragsangebot
Nachtrag Nr. N-03
Datum: 11.10.2026
gültig bis: 18.10.2026
Auftragnehmer: Falkenrath Bedachungen GmbH
Industriestraße 47, 04229 Leipzig
Auftraggeber: Lindner Grundbesitz GmbH
Gohliser Straße 18, 04155 Leipzig
Bauvorhaben: Dachsanierung Mehrfamilienhaus, Lützowstraße 9, 04155 Leipzig
Vertrag: Werkvertrag vom 27.08.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihr Änderungsverlangen vom 09.10.2026 bieten wir Ihnen die folgenden geänderten und zusätzlichen Leistungen an. Sie sind in der vertraglich vereinbarten Leistung nicht enthalten und werden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet.
Leistungen und Preise
Anlass: Sanierung der beim Öffnen der hofseitigen Dachfläche festgestellten geschädigten Sparren nach der Sanierungsvariante des Tragwerksplaners
Leistung: An 14 Sparren der hofseitigen Dachfläche wurden Fäulnisschäden festgestellt. Nach der vom Tragwerksplaner freigegebenen Sanierungsvariante werden die geschädigten Abschnitte ausgebaut und die Sparren beidseitig verlascht, bevor Aufsparrendämmung und Eindeckung fortgesetzt werden. Gerüst und Bauaufzug bleiben für die zusätzliche Ausführungszeit stehen.
Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | Einheitspreis (€) | Gesamtpreis (€) |
|---|---|---|---|---|---|
1 | Geschädigte Sparrenabschnitte freilegen, Dachfläche abstützen, Fäulnisbereiche ausbauen und entsorgen | 14 | Stück | 185,00 | 2.590,00 |
2 | Sparren beidseitig mit Laschen aus KVH C24, 6/18 cm, Länge 2,50 m, nach Statik verstärken und verschrauben | 28 | Stück | 142,50 | 3.990,00 |
3 | Fassadengerüst und Bauaufzug über die vereinbarte Standzeit hinaus vorhalten | 2 | Woche | 640,00 | 1.280,00 |
4 | Lattung an die verstärkten Sparren anpassen (Zimmerer, Stundenlohn) | 16 | Stunde | 58,50 | 936,00 |
Summe netto | 8.796,00 | ||||
zzgl. MwSt. 19 % | 1.671,24 | ||||
Summe brutto | 10.467,24 |
Abgerechnet wird nach Aufmaß der tatsächlich ausgeführten Mengen zu den angebotenen Einheitspreisen. Die Preise sind aus den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn ermittelt (§ 650c Abs. 1 BGB); bei vereinbarter VOB/B sind sie aus den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung entwickelt (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B). Auf Wunsch legen wir Ihnen die Kalkulation offen.
Ausführungszeit
Die Ausführung der Nachtragsleistungen erfordert zusätzlich 10 Werktage. Der vereinbarte Fertigstellungstermin 15.11.2026 verschiebt sich entsprechend; bitte bestätigen Sie die Verlängerung mit der Beauftragung. Weitergehende Ansprüche wegen Behinderungen des Bauablaufs bleiben vorbehalten.
An dieses Nachtragsangebot halten wir uns bis zum 18.10.2026 gebunden. Damit sich der Bauablauf nicht weiter verzögert, bitten wir Sie, uns bis zu diesem Tag schriftlich zu beauftragen.
Rechtliche Hinweise
Dieses Schreiben ist unser Angebot über die Mehrvergütung nach § 650b Abs. 1 Satz 2 BGB. Ist die VOB/B Vertragsbestandteil, kündigen wir hiermit zugleich unseren Anspruch auf besondere Vergütung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B an, bevor wir mit der Ausführung beginnen.
Ordnen Sie die Leistungen an, ohne dass wir uns über die Vergütung geeinigt haben, berechnen wir sie nach § 650c BGB, bei vereinbarter VOB/B nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B. In Abschlagsrechnungen setzen wir dann nach § 650c Abs. 3 BGB 80 % der in diesem Angebot genannten Mehrvergütung an.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Werkvertrags vom 27.08.2026. Die Nachtragsleistungen rechnen wir mit den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Falkenrath, Geschäftsführer
Falkenrath Bedachungen GmbH
Beauftragung
Hiermit beauftragen wir den Nachtrag Nr. N-03 vom 11.10.2026 zu einer Vergütung von netto 8.796,00 € zuzüglich MwSt., brutto 10.467,24 €, und bestätigen die Verlängerung der Ausführungsfrist um 10 Werktage.
……………………………, den ……………………
……………………………………
Lindner Grundbesitz GmbH
Unterschrift und Stempel des Auftraggebers
Wofür Sie die Vorlage brauchen
Beim Bauvertrag kann der Auftraggeber Änderungen verlangen — eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die nötig ist, um ihn zu erreichen (§ 650b Abs. 1 BGB). Dann sollen sich beide über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung einigen, und der Auftragnehmer muss ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung vorlegen; trägt der Auftraggeber die Planungsverantwortung, erst wenn dieser ihm die nötige Planung übergeben hat. Kommt binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung zustande, kann der Auftraggeber die Änderung in Textform anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB). Die Vergütung richtet sich dann nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn oder nach einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation (§ 650c BGB).
Ist die VOB/B vereinbart, gelten ihre eigenen Regeln: Ändert der Auftraggeber den Bauentwurf oder ordnet er anderes an, ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren, möglichst vor der Ausführung (§ 2 Abs. 5 VOB/B). Für im Vertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen steht dem Auftragnehmer eine besondere Vergütung zu, die er ankündigen muss, bevor er mit der Ausführung beginnt (§ 2 Abs. 6 VOB/B). Wie diese Regeln und §§ 650b, 650c BGB zusammenspielen, ist nicht abschließend geklärt; die Vorlage nennt deshalb beide Grundlagen und gilt zugleich als Ankündigung nach § 2 Abs. 6 VOB/B.
Die Vorlage nimmt vier Positionen mit Menge, Einheit und Einheitspreis auf und berechnet Gesamtpreise, Summe netto, MwSt. und Summe brutto. Sie nennt Anlass und Inhalt des Nachtrags, die Grundlage der Preise, die zusätzliche Ausführungszeit und eine Frist für die Beauftragung — mit denselben Angaben wie Angebot, Werkvertrag und Behinderungsanzeige aus dieser Galerie.
Was hineingehört
- Nachtragsnummer, Datum und Bezug auf Vertrag und Bauvorhaben
- Anlass: Änderungsverlangen oder Anordnung des Auftraggebers mit Datum
- genaue Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung
- Positionen mit Menge, Einheit, Einheitspreis und Gesamtpreis
- Summe netto, MwSt. und Summe brutto
- Grundlage der Preisermittlung
- Auswirkung auf Bauzeit und Fertigstellungstermin
- Bindefrist und Feld für die Beauftragung durch den Auftraggeber
So funktioniert es
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Häufige Fragen
Muss ich einen Nachtrag vor der Ausführung anmelden?
Ja, so früh wie möglich. Bei vereinbarter VOB/B müssen Sie den Anspruch auf Vergütung einer zusätzlichen Leistung ankündigen, bevor Sie mit ihrer Ausführung beginnen (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B). Unterbleibt die Ankündigung, kann der Anspruch entfallen — nach der Rechtsprechung allerdings nur, wenn die Ankündigung den Auftraggeber im konkreten Fall geschützt hätte, etwa weil er sonst eine günstigere Alternative gewählt hätte. Leistungen ganz ohne Auftrag werden nur vergütet, wenn der Auftraggeber sie nachträglich anerkennt oder wenn sie notwendig waren, seinem mutmaßlichen Willen entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden (§ 2 Abs. 8 VOB/B). Nach BGB ist die Ankündigung keine Voraussetzung, aber ohne Nachtragsangebot fehlt die Grundlage für die Einigung nach § 650b BGB.
Was gilt, wenn der Auftraggeber den Nachtrag nicht unterschreibt?
Nach BGB kann der Auftraggeber die Änderung 30 Tage nach Zugang seines Änderungsbegehrens auch ohne Einigung in Textform anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB); Sie müssen sie dann ausführen, eine Änderung des Werkerfolgs nur, wenn sie Ihnen zumutbar ist. Die Vergütung ergibt sich aus § 650c BGB, und in Abschlagsrechnungen dürfen Sie 80 % der in Ihrem Nachtragsangebot genannten Mehrvergütung ansetzen, solange weder eine Einigung noch eine anderslautende Gerichtsentscheidung vorliegt (§ 650c Abs. 3 BGB). Bei Streit über Anordnung oder Vergütung ist nach Baubeginn eine einstweilige Verfügung möglich, ohne dass die Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden muss (§ 650d BGB). Bei vereinbarter VOB/B entsteht der Anspruch aus § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B mit der Anordnung, auch ohne unterschriebenen Nachtrag — bei zusätzlichen Leistungen nach rechtzeitiger Ankündigung.
Wie wird der Preis für einen Nachtrag berechnet?
Nach § 650c Abs. 1 BGB aus den tatsächlich erforderlichen Kosten der geänderten oder zusätzlichen Leistung zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Haben die Parteien eine Urkalkulation hinterlegt, dürfen Sie auf deren Ansätze zurückgreifen, und es wird vermutet, dass das Ergebnis den tatsächlich erforderlichen Kosten entspricht (§ 650c Abs. 2 BGB). Die VOB/B knüpft an die Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung an (§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B); wie der Preis zu bilden ist, wenn sich die Parteien nicht einigen, ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Mengenänderungen aus dem Jahr 2019 umstritten. Am sichersten ist eine nachvollziehbare Kalkulation aus Lohn, Material, Gerät und Zuschlägen, die Sie auf Verlangen offenlegen.
Verlängert ein Nachtrag die Bauzeit?
Nicht von selbst. Braucht die geänderte oder zusätzliche Leistung mehr Zeit, beziffern Sie die Verlängerung im Nachtrag und lassen sie mit der Beauftragung bestätigen. Bei vereinbarter VOB/B verlängern sich die Ausführungsfristen, soweit die Anordnung des Auftraggebers den Ablauf behindert (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a VOB/B) — vorausgesetzt, Sie zeigen die Behinderung an (§ 6 Abs. 1 VOB/B). Ohne Einigung über die Bauzeit droht sonst Streit über Verzug und Vertragsstrafe.
Die Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung; für die Richtigkeit und Eignung der Vorlage für Ihren Fall übernehmen wir keine Gewähr. Passen Sie sie vor der Verwendung an Ihre Situation an und lassen Sie wichtige Verträge von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen. Nutzungsbedingungen
Weitere Vorlagen
Behinderungsanzeige (§ 6 VOB/B)
Anzeige einer Behinderung an den Auftraggeber — Ursache, betroffene Leistungen, Folgen für die Ausführungsfristen und Vorbehalt der Mehrkosten, für VOB/B- und BGB-Verträge
Abnahmeprotokoll Bau
Abnahme von Bauleistungen nach § 640 BGB mit Mängelliste, Vorbehalt der Vertragsstrafe und Beginn der Verjährungsfrist
Mängelanzeige Bau (Mängelrüge)
Mängelrüge an den Auftragnehmer mit Mängeltabelle, Frist zur Nacherfüllung und Ankündigung der Selbstvornahme — für BGB- und VOB/B-Verträge
Nachtragsangebot in wenigen Minuten — jedes Mal fehlerfrei.
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