Aufhebungsvertrag — Vorlage mit Abfindungsberechnung

Ein Aufhebungsvertrag, in dem die Abfindung aus Bruttomonatsgehalt, Faktor und Beschäftigungsjahren berechnet wird — ändern Sie eine Zahl, stimmt der Betrag. Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und die Hinweise zum Arbeitslosengeld sind bereits ausformuliert.

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Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung — bitte vor der Verwendung prüfen. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei.

Abfindung brutto (berechnet)
16.800,00

Aufhebungsvertrag

zwischen

Arbeitgeber: Holzbau Brandt GmbH
Gewerbering 14, 04319 Leipzig
vertreten durch Michael Brandt, Geschäftsführer

und

Arbeitnehmer: Sabine Keller
Kurt-Eisner-Straße 63, 04275 Leipzig

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 01.10.2018 bestehende Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.01.2027 endet.

Anlass ist folgender betrieblicher Grund: Schließung der Niederlassung Halle (Saale) und Wegfall des Arbeitsplatzes. Der Vertrag wird zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber zum selben Zeitpunkt geschlossen. Die für den Arbeitgeber geltende ordentliche Kündigungsfrist ist eingehalten.

§ 2 Vergütung bis zur Beendigung

Bis zur Beendigung rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlt die vertragsgemäße Vergütung von derzeit 4.200,00 € brutto monatlich fort.

§ 3 Freistellung und Urlaub

Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ab dem 01.11.2026 bis zur Beendigung unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei; die Vergütung nach § 2 wird fortgezahlt. Auf die Freistellung werden der restliche Urlaubsanspruch von 18 Arbeitstagen sowie etwaige Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto angerechnet; der Urlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt.

Anderweitigen Verdienst während der Freistellung muss sich der Arbeitnehmer nicht anrechnen lassen. Bis zur Beendigung bleibt er an das Wettbewerbsverbot gebunden, das während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 16.800,00 € brutto.

Die Abfindung errechnet sich aus Bruttomonatsgehalt (4.200,00 €) × Faktor (0,5) × Anzahl der Beschäftigungsjahre (8).

Der Anspruch auf die Abfindung entsteht mit Unterzeichnung dieses Vertrags und ist vererblich. Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und wird mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Sie wird nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet; Steuern trägt der Arbeitnehmer. Für eine bestimmte steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung übernimmt der Arbeitgeber keine Gewähr.

§ 5 Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten erstreckt und dessen Gesamtbeurteilung der Note „gut“ entspricht. Es endet mit einer Formel, in der der Arbeitgeber das Ausscheiden bedauert, für die Zusammenarbeit dankt und für die Zukunft alles Gute wünscht.

Das Zeugnis trägt das Datum der Beendigung und wird spätestens zu diesem Zeitpunkt übergeben. Auf Wunsch erhält der Arbeitnehmer vorab ein gleichlautendes Zwischenzeugnis.

§ 6 Rückgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitnehmer gibt spätestens zu Beginn der Freistellung alle ihm überlassenen Gegenstände und Unterlagen des Arbeitgebers zurück, insbesondere: Notebook, Mobiltelefon, Zugangskarte, Büroschlüssel sowie sämtliche Geschäftsunterlagen und Datenträger. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Dienstliche Daten auf privaten Geräten löscht er und bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich.

§ 7 Verschwiegenheit

Der Arbeitnehmer bewahrt auch nach der Beendigung Stillschweigen über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers. Beide Parteien behandeln den Inhalt dieses Vertrags vertraulich, soweit sie nicht gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind; Auskünfte gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit, rechts- und steuerberatenden Personen sowie engen Familienangehörigen bleiben zulässig.

§ 8 Hinweise zum Arbeitslosengeld

Der Arbeitnehmer ist darauf hingewiesen worden, dass er sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden muss; liegen zwischen dem Abschluss dieses Vertrags und der Beendigung weniger als drei Monate, muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Vertragsschluss melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit führen.

Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) und ein Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III) zur Folge haben kann. Verbindliche Auskünfte dazu erteilt allein die Agentur für Arbeit, zu steuerlichen Fragen das Finanzamt oder eine steuerberatende Person. Der Arbeitnehmer hatte Gelegenheit, sich vor der Unterzeichnung beraten zu lassen.

§ 9 Erledigung aller Ansprüche

Mit der Erfüllung dieses Vertrags sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erledigt, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt. Ausgenommen sind Ansprüche, auf die nicht wirksam verzichtet werden kann — insbesondere auf den gesetzlichen Mindestlohn, aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und auf unverfallbare Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung — sowie Ansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB); die elektronische Form ist ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Jede Partei erhält eine von beiden Parteien eigenhändig unterschriebene Ausfertigung.

Leipzig, den 10.10.2026

……………………………………
Holzbau Brandt GmbH
vertreten durch Michael Brandt, Geschäftsführer

……………………………………
Sabine Keller
Arbeitnehmer

Wofür Sie die Vorlage brauchen

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Termin — ohne Kündigung und ohne Kündigungsschutzklage. Er bedarf nach § 623 BGB der Schriftform: Beide Parteien müssen eigenhändig unterschreiben, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ein Scan, eine E-Mail oder eine elektronische Signatur beenden das Arbeitsverhältnis nicht.

Für Arbeitnehmer hat der Aufhebungsvertrag Folgen beim Arbeitslosengeld: Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III), und wer sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend meldet, eine weitere Woche Sperrzeit (§ 38 Abs. 1, § 159 Abs. 6 SGB III). Die Vorlage nennt deshalb den betrieblichen Anlass, wahrt die ordentliche Kündigungsfrist und enthält den Hinweis auf die Meldepflicht.

Vorbereitet ist ein Aufhebungsvertrag aus betrieblichen Gründen mit Abfindung (Bruttomonatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre), unwiderruflicher Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs, qualifiziertem Arbeitszeugnis mit vereinbarter Note, Rückgabe von Firmeneigentum, Verschwiegenheit und Erledigungsklausel.

Was hineingehört

  • Arbeitgeber mit Vertretung, Arbeitnehmer und Datum des Arbeitsvertrags
  • Beendigungszeitpunkt — möglichst unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist
  • Anlass der Beendigung, etwa zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung
  • Höhe, Fälligkeit und Vererblichkeit der Abfindung
  • Vergütung bis zum Ende, Freistellung und Resturlaub
  • Arbeitszeugnis mit vereinbarter Gesamtnote
  • Rückgabe von Firmeneigentum und Verschwiegenheit
  • Hinweise zu Sperrzeit und Meldepflicht, Erledigungsklausel, Unterschriften

So funktioniert es

1.

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2.

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3.

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Häufige Fragen

Wie vermeide ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen droht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund lösen (§ 159 SGB III); die Anspruchsdauer verkürzt sich dann zusätzlich, mindestens um ein Viertel. Nach ihren Fachlichen Weisungen erkennt die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund in der Regel an, wenn der Arbeitgeber sonst mit Bestimmtheit eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt ausgesprochen hätte, die Kündigungsfrist gewahrt ist und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, kann der Anspruch außerdem ruhen (§ 158 SGB III). Melden Sie sich in jedem Fall rechtzeitig arbeitsuchend — spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerem Vorlauf innerhalb von drei Tagen.

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Die Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, in der Regel aber frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Führt sie zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem Jahr, wird sie nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert (§ 34 EStG). Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an: Die Abfindung wird zunächst voll versteuert, die Ermäßigung erhalten Sie über Ihre Einkommensteuererklärung. Wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nein. Ein Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften gibt es für Aufhebungsverträge nicht, auch wenn der Vertrag in Ihrer Wohnung unterschrieben wurde (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Der Arbeitgeber muss aber das Gebot fairen Verhandelns beachten: Schafft oder nutzt er eine psychische Drucksituation, die eine freie und überlegte Entscheidung erheblich erschwert, ist der Vertrag rückgängig zu machen. Eine Bedenkzeit ist nicht vorgeschrieben; dass ein Angebot nur zur sofortigen Annahme gemacht wird, ist für sich allein noch nicht unfair (BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21). Bei einer widerrechtlichen Drohung, etwa mit einer nicht vertretbaren fristlosen Kündigung, kommt zudem eine Anfechtung in Betracht (§ 123 BGB).

Die Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung; für die Richtigkeit und Eignung der Vorlage für Ihren Fall übernehmen wir keine Gewähr. Passen Sie sie vor der Verwendung an Ihre Situation an und lassen Sie wichtige Verträge von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen. Nutzungsbedingungen

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