Werkvertrag — Vorlage für Bau- und Handwerksleistungen

Ein Werkvertrag zwischen Unternehmern, in dem Vertragsparteien, Bauvorhaben und Termine einmal eingegeben werden und überall im Vertrag stehen. MwSt. und Bruttovergütung berechnet eine Formel — ändern Sie den Preis, stimmen alle Beträge wieder.

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Allgemeine Vorlage, keine Rechtsberatung — bitte vor der Verwendung prüfen. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei.

MwSt. (berechnet)
13.613,50
Vergütung brutto (berechnet)
85.263,50

Werkvertrag

nach §§ 631 ff. BGB

zwischen

Lindner Grundbesitz GmbH
Gohliser Straße 18, 04155 Leipzig
vertreten durch Katrin Lindner, Geschäftsführerin
– nachfolgend „Auftraggeber“ –

und

Ziegler Bedachungen GmbH
Industriestraße 47, 04229 Leipzig
vertreten durch Thomas Ziegler, Geschäftsführer
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

Beide Vertragsparteien schließen diesen Vertrag als Unternehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB).

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber folgende Leistung herzustellen: die Sanierung des Steildachs einschließlich Abbruch der vorhandenen Eindeckung, Aufsparrendämmung, Neueindeckung mit Tondachziegeln und Erneuerung der Dachentwässerung.

Bauvorhaben: Dachsanierung Mehrfamilienhaus, Lützowstraße 9, 04155 Leipzig

Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers Nr. A-2026-118 vom 28.09.2026, das als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrags ist. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Vertrags dem Angebot vor.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Ausführungsfristen

Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung am 02.11.2026 und stellt die Leistung bis spätestens 14.12.2026 abnahmereif fertig. Beide Termine sind verbindliche Vertragsfristen.

Sieht sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beruht die Behinderung auf einem Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers, auf höherer Gewalt oder auf Witterungseinflüssen, mit denen bei Vertragsschluss nicht gerechnet werden musste, verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 3 Vergütung

Für die vertragsgemäße Leistung erhält der Auftragnehmer einen Pauschalpreis von netto 71.650,00 €. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 19 % in Höhe von 13.613,50 €. Die Vergütung beträgt damit brutto 85.263,50 €.

Mit dem Pauschalpreis sind alle Leistungen abgegolten, die nach dem Angebot (Anlage 1) zur vollständigen Herstellung des Werks gehören. Vom Auftraggeber angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach Maßgabe der §§ 650b, 650c BGB gesondert vergütet; die Vertragsparteien sollen die Vergütung dafür vor der Ausführung schriftlich vereinbaren.

§ 4 Abschlagszahlungen und Zahlung

Der Auftragnehmer kann nach § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht.

Die Schlusszahlung wird fällig, wenn der Auftraggeber die Leistung abgenommen und der Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

§ 5 Abnahme

Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung schriftlich an. Die Abnahme erfolgt förmlich durch eine gemeinsame Begehung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, das beide Vertragsparteien unterzeichnen; bekannte Mängel und Vorbehalte sind darin aufzunehmen.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Regelung über die fiktive Abnahme (§ 640 Abs. 2 BGB) bleibt unberührt.

§ 6 Mängelansprüche und Verjährung

Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach den §§ 634 ff. BGB.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Leistungen an einem Bauwerk fünf Jahre, für Leistungen an einer sonstigen Sache zwei Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme (§ 634a BGB).

§ 7 Vertragsstrafe

Gerät der Auftragnehmer mit der Fertigstellung (§ 2) in Verzug, hat er für jeden Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe von 0,2 % der Netto-Abrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf 5 % der Netto-Abrechnungssumme begrenzt. Netto-Abrechnungssumme ist die dem Auftragnehmer nach der Schlussrechnung zustehende Vergütung ohne Umsatzsteuer.

Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen Verzugs angerechnet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe nur verlangen, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält (§ 341 Abs. 3 BGB).

§ 8 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform; der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt. Die Kündigung dieses Vertrags bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig.

Anlage 1: Angebot Nr. A-2026-118 vom 28.09.2026

Leipzig, den 10.10.2026

……………………………………
Lindner Grundbesitz GmbH
Katrin Lindner, Geschäftsführerin
Auftraggeber

……………………………………
Ziegler Bedachungen GmbH
Thomas Ziegler, Geschäftsführer
Auftragnehmer

Wofür Sie die Vorlage brauchen

Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 631 BGB). Geschuldet ist ein Erfolg — das fertige, mangelfreie Werk —, nicht bloß eine Tätigkeit. Geht es um Arbeiten an einem Bauwerk, gelten zusätzlich die Vorschriften über den Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB), etwa zur Schlussrechnung und zur Zustandsfeststellung.

Die Vorlage ist für Verträge zwischen Unternehmern geschrieben, also etwa zwischen einem Handwerksbetrieb und einer Immobiliengesellschaft, einem Gewerbekunden oder einem Generalunternehmer. Sie regelt Leistung mit Verweis auf das Angebot als Anlage, verbindliche Ausführungsfristen, Pauschalvergütung, Abschlagszahlungen nach § 632a BGB, förmliche Abnahme mit Protokoll, Mängelansprüche und Verjährung nach § 634a BGB sowie eine Vertragsstrafe, die mit höchstens 5 % der Netto-Abrechnungssumme der BGH-Rechtsprechung zu vorformulierten Vertragsstrafen folgt. Den Tagessatz sollten Sie nicht über 0,3 % pro Werktag setzen.

Arbeiten Sie als Nachunternehmer für ein Bauunternehmen, das selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet in der Regel der Auftraggeber die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Setzen Sie dann den MwSt.-Satz auf 0 und ergänzen Sie den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Angebot und Abnahmeprotokoll aus derselben Galerie verwenden dieselben Angaben — in einem Projekt geben Sie Auftraggeber und Bauvorhaben nur einmal ein.

Was hineingehört

  • genaue Bezeichnung der Vertragsparteien mit Anschrift und Vertretung
  • Leistungsbeschreibung, am besten mit dem Angebot als Vertragsanlage
  • verbindlicher Ausführungsbeginn und Fertigstellungstermin
  • Vergütung netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag
  • Abschlagszahlungen, Schlussrechnung und Zahlungsziel
  • förmliche Abnahme mit Protokoll
  • Mängelansprüche und Verjährungsfrist
  • Vertragsstrafe mit Tagessatz und Obergrenze, Schriftform, Gerichtsstand

So funktioniert es

1.

Vorlage übernehmen

Mit einem Klick — die Vorlage landet samt Beispielprojekt in Ihrem Konto, und Sie sehen sofort das fertige Dokument.

2.

Daten eintragen

Sie geben jede Angabe einmal im Projekt ein, und sie erscheint überall im Dokument. Beträge berechnen Formeln.

3.

Als PDF oder Word exportieren

Laden Sie das fertige Dokument als PDF zum Unterschreiben oder als DOCX zur Weiterbearbeitung herunter. Für den nächsten Kunden ändern Sie nur die Daten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?

Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg: das fertige, mangelfreie Werk. Deshalb gibt es eine Abnahme, erst danach wird die Vergütung fällig, und für Mängel gelten die Rechte aus §§ 634 ff. BGB. Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird nur die Tätigkeit geschuldet, etwa Beratung oder Arbeit nach Stunden, ohne Abnahme und ohne werkvertragliche Mängelrechte. Bau- und Handwerksleistungen sind fast immer Werkverträge.

Soll ich die VOB/B vereinbaren oder nach BGB abschließen?

Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein Klauselwerk, das nur gilt, wenn es wirksam in den Vertrag einbezogen wird; öffentliche Auftraggeber legen sie ihren Aufträgen zugrunde. Gegenüber Unternehmern entgeht sie der AGB-Inhaltskontrolle nur, wenn sie ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt vereinbart ist (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB). Ein spürbarer Unterschied: Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach VOB/B mangels anderer Vereinbarung in vier Jahren, nach BGB in fünf. Diese Vorlage ist ein reiner BGB-Vertrag, die VOB/B ist ausdrücklich nicht vereinbart.

Kann ich die Vorlage auch mit Privatkunden verwenden?

Nein, sie ist für Verträge zwischen Unternehmern gedacht. Mit Verbrauchern gelten zusätzliche Pflichten: Ein Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB) — Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude — braucht Textform, eine Baubeschreibung (§ 650j BGB) und eine Widerrufsbelehrung, denn der Verbraucher kann den Vertrag widerrufen (§ 650l BGB); Abschlagszahlungen sind auf 90 % der Vergütung begrenzt (§ 650m BGB). Auch bei einzelnen Gewerken kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag außerhalb Ihrer Geschäftsräume geschlossen wird (§ 312g BGB). Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist mit Verbrauchern unwirksam.

Die Vorlage ist ein allgemeiner Ausgangspunkt. Draftmill ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung; für die Richtigkeit und Eignung der Vorlage für Ihren Fall übernehmen wir keine Gewähr. Passen Sie sie vor der Verwendung an Ihre Situation an und lassen Sie wichtige Verträge von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen. Nutzungsbedingungen

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